Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stoffl* Fundus GmbH (Stand Januar 2023)


1.    Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stoffl Fundus GmbH“ gelten für alle Mietverträge über Textilien sowie Stoff- und Wäscheutensilien aller Art, insbesondere Stoffe, Vorhänge, Bettwäsche, Tischdecken etc., und sonstige Geschäftsvorgänge zwischen der Stoffl Fundus GmbH und ihren Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Näharbeiten entsprechend, insbesondere in Ziff. 9 sowie 10, es sei denn eine Klausel, insbesondere zur Laufzeit und Rückgabe der gemieteten Sache, nicht ausschließlich auf den Dauerschuldcharakter des Mietverhältnisses Bezug nimmt. 


2.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit die Stoffl Fundus GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


3.    Ein Angebot der Stoffl Fundus GmbH erfolgt stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme eines Angebots des Kunden durch die Stoffl Fundus GmbH zustande. die Stoffl Fundus GmbH kann die Annahme entweder in Schrift- oder Textform, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, durch Übergabe der Sache an den Kunden oder durch die Bereitstellungsanzeige gegenüber dem Kunden erklären. Die Stoffl Fundus GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.


4.    Die Stoffl Fundus GmbH ist berechtigt, eine Kaution in Höhe des Wertes der vermieteten Sache zu verlangen, insbesondere dann, wenn der Kunde der Stoffl Fundus GmbH nicht bereits aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung bekannt ist. 


5.    Die vermietete Sache darf nur für die angegebene Filmproduktion und nur als Ausstattungsgegenstand verwendet werden. Eine andere Verwendung steht unter dem Vorbehalt der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Stoffl Fundus GmbH in Schrift- oder Textform. Der Kunde ist verpflichtet, mit der vermieteten Sache schonend umzugehen, sie pfleglich zu behandeln und zu lagern, vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen und gegen Witterungseinflüsse wie Kälte und Nässe zu schützen, es sei denn der Gebrauch unter Witterungseinflüssen ist Teil der Gebrauchsüberlassung. 


6.    Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe an die Stoffl Fundus GmbH, jedoch nicht vor Ende der vereinbarten Mietzeit. Ist eine feste Mietzeit bestimmt, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Durch die Fortsetzung des Gebrauchs der vermieteten Sache setzt sich das Mietverhältnis für unbestimmte Zeit fort und ist die entsprechende Miete zu entrichten. Ist die Laufzeit unbestimmt, haben sowohl die Stoffl Fundus GmbH als auch der Kunde das Recht, das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder in Textform zu kündigen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Eingangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Stoffl Fundus GmbH ist insbesondere im Fall (i) jeder Pflichtverletzung des Kunden nach vorheriger Abmahnung, (ii) bei Pfändungen Dritter beim Kunden, (iii) im Fall des Zahlungsrückstands mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsmieten oder (iv) bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunden trägt die durch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund verursachten Kosten, soweit er den wichtigen Grund zu vertreten hat.


7.    Die Miete ergibt sich aus folgender Berechnung:

a.    Zu Grunde liegt stets eine Wochenmiete: Es wird berechnet von z. B. Mittwoch bis Dienstag. Fällt das Ende auf einen Sonn- oder Feiertag in Bayern, ist der folgende Werktag maßgeblich. Für jede angefangene Woche wird der Mietzins für eine volle Woche berechnet. Es muss mindestens die Grundmiete bezahlt werden, unabhängig von der Leihdauer. 


Die Grundmiete entspricht 100%, diese gilt für die erste Mietwoche. 

2. Woche: 150% (Grundpreis + 50% vom Grundpreis)

3. Woche: 175% (1./2. Woche + Grundpreis + 25% vom Grundpreis)

4. Woche: 190% (1./2./3. Woche + Grundpreis + 20% vom Grundpreis)

5. Woche: 200% (1./2./3./4. Woche Grundpreis + 10% vom Grundpreis)

6./7. Woche: 200% (1./2./3./4.5. Woche Grundpreis + 10% vom Grundpreis)

Alle darauf folgenden Wochen werden mit 205% berechnet (+5% vom Grundpreis). 


b.    Ab 8 Wochen Mietzeitraum kann eine Pauschale vereinbart werden.


c.    Die Vergütung von Näharbeiten wird individuell vereinbart. 


d.    Die Miete sowie die Vergütung für Näharbeiten versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


8.    Die vermietete Sache sowie durch Näharbeiten hergestellte oder beendete Sache ist am Geschäftssitz der Stoffl Fundus GmbH abzuholen.


9.    Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Sache zu prüfen, ob diese Mängel hat. Sollte dies der Fall sein, ist der Kunde dazu verpflichtet, die Mängel unverzüglich gegenüber der Stoffl Fundus GmbH konkret zu rügen. Geschieht dies nicht, gilt die Sache als mangelfrei. Mängel, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, wird die Stoffl Fundus GmbH nach eigener Wahl beseitigen oder eine Ersatzsache zur Verfügung stellen, es sei denn der Kunde hat den Mangel zu vertreten. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Minderung des Mietzinses bzw. der Vergütung, wenn zwei Nachbesserungsversuche durch die Stoffl Fundus GmbH fehlgeschlagen sind oder eine gelieferte Ersatzsache ebenfalls nicht vertragsgemäß ist. Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Kunde (i) den jeweiligen Mangel nicht fristgemäß gerügt hat, (ii) von der Stoffl Fundus GmbH nicht autorisierte Eingriffe an dem Sache vorgenommen hat, (iii) unberechtigt die Reparatur selbst vorgenommen hat, (iv) sonst unsachgemäß verwendet hat oder (v) der Kunde im Fall von vermieteten Sachen (a) die vermietete Sache ohne Befugnis untervermietet oder sonst Dritten zur Verfügung gestellt hat oder (b) die Sache entgegen den Gebrauchsbestimmungen verwendet hat. Die verschuldensunabhängige Haftung der Stoffl Fundus GmbH bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen.


10.    Die Stoffl Fundus GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall der Arglist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Stoffl Fundus GmbH nur begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und nur soweit die Stoffl Fundus GmbH eine Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Unabhängig vom Anspruchsgrund übernimmt die Stoffl Fundus GmbH keine darüber hinausgehende Haftung. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der Stoffl Fundus GmbH beschränkt oder ausgeschlossen ist, ist die Haftung der Stoffl Fundus GmbH wegen einer Pflichtverletzung von Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen der Stoffl Fundus GmbH ebenso begrenzt bzw. ausgeschlossen.


11.    Ab dem Zeitpunkt der Übergabe, trägt der Kunde die Verantwortung für die vermietete Sache. Entstehen Schäden während des Transports oder während des Drehs bzw. des Einrichtens des Filmsets, ist der Kunde umfänglich für die Schäden verantwortlich. Der Kunden ist nicht berechtigt, die vermietete Sache ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Stoffl Fundus GmbH von dem bestimmungsgemäßen Gebrauchsort entfernen. 


12.    Der Kunde ist verpflichtet, den Gebrauch der vermieteten Sache bei Schäden an der Sache oder bei ungewöhnlichen Anzeichen unverzüglich einzustellen und die Stoffl Fundus GmbH hierüber innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch bis Mittag des nächsten Werktags in Textform vollständig zu unterrichten.


13.    Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht der Stoffl Fundus GmbH an der vermieteten Sache an. Er darf keinerlei Verfügungen über die vermieteten Sache treffen, die das Eigentumsrecht Stoffl Fundus GmbH beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Insbesondere darf der Kunde die vermietete Sache nicht veräußern oder verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen und alle sonstigen das Eigentumsrecht der Stoffl Fundus GmbH verletzenden, es gefährdenden oder es sonst betreffenden Ereignisse und Maßnahmen Dritter unverzüglich schriftlich anzuzeigen und das Eigentum der Stoffl Fundus GmbH offen zu legen.


14.    Sollte auf der Homepage der Stoffl Fundus GmbH eine Abbildung der jeweiligen mietbaren Sache vorhanden sein, können Abweichungen von Farbe, Länge und Form nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist eine Besichtigung in den vorgegebenen Öffnungszeiten möglich und empfohlen. Dies schließt damit eine Annahmeverweigerung durch den Kunden oder eine Mietpreisanpassung bei Abschluss eines online-Mietvertrags aus.


15.    Die vermietete Sache wird von der Stoffl Fundus GmbH in geschäftseigener Verpackung ausgegeben. Der Kunde schuldet die Rückgabe der vermieteten Sache zusammen mit der Verpackung der Stoffl Fundus GmbH. Wird diese beschädigt oder gar nicht mit der vermieteten Sache zurück geliefert, wird diese berechnet.


16.    Der Kunde verpflichtet sich, eine Versicherung für die vermietete Sache gegen sämtliche Schäden, insbesondere Wasserschäden, Feuer, Diebstahl, Zerstörung, sämtliche Transportschäden, insbesondere solche, die bei Spediteuren oder Frachtführern entstehen, sowie sonstige Beschädigung unabhängig von der Schadensursache und einschließlich aller Folgeschäden abzuschließen und diese auf Aufforderung durch die Stoffl Fundus GmbH nachzuweisen. Der Kunde wird die Stoffl Fundus GmbH sowie seine Versicherung unverzüglich über einen Versicherungsfall informieren.


17.    Der Kunde ist nicht berechtigt – auch nicht im Fall eines Mangels –, die Sache zu verändern, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen, mit ihnen zu verbinden oder in ein Bauwerk einzubauen, zu verkleben, zu zerschneiden oder zu kürzen, oder auf ihm angebrachte Kennzeichen, Pflege- oder Warnhinweise oder Etiketten zu entfernen, zu entstellen oder abzudecken oder solche hinzuzufügen. Dies wird nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Stoffl Fundus GmbH gestattet.


18.    Es ist keine Weitervermietung oder sonstige Zurverfügungstellung der vermieteten Sache der Stoffl Fundus GmbH an Dritte gestattet.


19.    Die vermietete Sache ist in mangelfreiem Zustand wieder zurück zu geben. Der Kunden hat Veränderungen und Verschlechterungen der vermieteten Sache einschließlich deren Untergangs durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu vertreten. Sollte ein Schaden der vermieteten Sache durch den Kunden entstehen, ist Ersatz zu leisten bzw. haftet der Kunden in Höhe der Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Sollte die vermietete Sache nicht mehr käuflich zu erwerben sein, wird der zur Neuanfertigung erforderliche Betrag in Rechnung gestellt.


20.    Die Stoffl Fundus GmbH bietet die Reservierung von zu vermietenden Sachen von bis zu 14 Tagen an. Sollte die jeweils reservierte Sache nicht abgeholt oder die Reservierung nicht mindestens 48 Stunden vor Ende der Resevierungsfrist storniert werden, Miete für eine Mietwoche bezahlt werden.


21.    Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen seit der Zugang der jeweiligen Rechnung gerät der Kunden automatisch in Verzug.


22.    Erfüllungsort ist München. Ist der Kunden Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.


Die Stoffl Fundus GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Regelung von Auseinandersetzungen mit Verbraucher

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